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Altholz
Altholz fällt überwiegend im Baubereich, in Betrieben der Holzbe- und verarbeitung, als Verpackung oder als Sperrmüll an. Die Entsorgung ist gesetzlich in der Altholzverordnung geregelt.
Altholzkategorien
Wir unterscheiden Holz in unserer Entgeltliste folgendermaßen:
- Althölzer der Kategorie A I
Unbehandeltes Holz
Beispiele: Paletten aus Massivholz, Transportkisten (z.B. Obst- und Gemüsekisten ohne Anhaftungen) - Althölzer der Kategorie A II / III
Bauholz aus dem Innenbereich
Beispiele: geleimte Paletten, Schalhölzer, Türblätter und Zargen, Deckenpaneele, Bauspanplatten, Möbelholz (Achtung: Möbelholz aus Privathaushalten wird als Sperrmüll, also nach Volumen abgerechnet!)
Bauholz aus dem Außenbereich
Beispiele: Holzfachwerk und Dachsparren, Fenster, Außentüren, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen; Altholz aus industrieller Anwendung - Althölzer der Kategorie A IV
Mit polychlorierte Biphenyle (PCB) behandeltes Altholz
Beispiele: Bahnschwellen, Telegrafenmasten
Wohin damit?
- Altholz kann kostenpflichtig im Entsorgungszentrum Pennigbüttel abgegeben werden.
- Über unseren Containerdienst können Sie einen passenden Behälter bestellen und von uns abholen lassen.