Wie bereits oft berichtet, verstecken sich heutzutage in vielen verschiedenen Haushaltsgegenständen Batterien. So praktisch sie auch sind - eine falsche Entsorgung birgt leider viele Risiken, da Lithium-Batterien eine erhöhte Brandgefahr mit sich bringen. Durch Beschädigung im Müllfahrzeug oder entlang des weiteren Entsorgungsprozesses können sie nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Sortieranlagen in Brand stecken. So werden Mensch und Maschine entlang des gesamten Entsorgungsweges gefährdet. Immer wieder kam es im letzten Jahr bei uns zu Beinahe-Bränden und mehreren Feuerwehreinsätzen - jüngst am 13.01.2026. Durch die Novellierung des ElektroG soll die Sammlung und Entsorgung sicherer gestaltet werden, insbesondere durch einen verbesserten Umgang mit Alt-Batterien.
Ein weiterer Bestandteil der Neuerung betrifft E-Zigaretten, auch E-Vapes genannt. Besonders die Einweg-Varianten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und werden millionenfach verkauft. Doch auch hier führt die falsche Entsorgung über den Restmüll zu erheblicher Brandgefahr. Oft nicht als diese erkannt, gelten E-Zigaretten als Elektro-Schrott und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Eine neu eingeführte Rücknahmepflicht soll dafür sorgen, dass die E-Zigaretten über die dafür vorgesehen Wege entsorgt werden. Eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Produkt weist darauf hin. Ab dem 01. Juli 2026 müssen Händler E-Zigaretten unabhängig von der Ladengröße kostenlos zurücknehmen.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Nicht vom Altgerät umschlossene Altbatterien müssen bei der Abgabe an den Recyclingstationen künftig vom Gerät getrennt werden, um diese getrennt zu sammeln und das Brandrisiko zu minimieren. Ebenso sind Leuchtmittel und Lampen getrennt vom Altgerät zu entsorgen, sofern diese zerstörungsfrei zu entfernen sind. Wir bitten also darum, nicht fest verbaute Batterien, Akkus und Lampen vor der Abgabe bei uns voneinander zu trennen und bedanken uns für die Zusammenarbeit.
Über das Gesetz: Das ElektroG ist erstmals 2005 in Kraft getreten und wird seitdem immer wieder aktualisiert und an die Gegebenheiten des Marktes angepasst. Das Gesetz regelt, wie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland vertrieben, zurückgenommen und recycelt werden müssen. Im Vordergrund stehen dabei der Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Ressourcenschonung.


