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Häufige Fragen / FAQs
Diese Fragen werden uns oft gestellt:
- Wo bekomme ich einen Persönlichen Abfallplan?
Die Abfallpläne werden jedes Jahr im Januar mit den Gebührenbescheiden verschickt.
Sie können Ihren Abfallplan auch online herunterladen. - Wie kann ich Sperrmüll anmelden?
Sie haben die Wahl zwischen einer Online Anmeldung über die Startseite unserer Homepage oder einer Sperrmüllkarte.
Für die Anmeldung benötigen Sie auf jeden Fall Ihr Kassenzeichen, das auf der Gebührenrechnung zu finden ist.
- Wo bekomme ich eine Sperrmüllkarte?
Eine Sperrmüllkarte erhalten Sie bei allen Volksbanken und Sparkassen, den Rathäusern im Landkreis Osterholz, im Entsorgungszentrum Pennigbüttel und auf den Wertstoffhöfen in Schwanewede und Lilienthal Sie können eine Sperrmüllabfuhr auch online anmelden. - Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?
Nach der Anmeldung einer Sperrmüllabfuhr beträgt die Wartezeit bis ca. 6 Wochen. Vor allem am Ende des Jahres kann sich diese Zeit um mehrere Wochen verlängern.
Den genauen Termin erhalten Sie schriftlich 10-14 Tage vor der Abholung. - Gehören die Abfälle aus einer Haushaltsauflösung zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur große Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Restmülltonne passen. Außerdem sind Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten ausgeschlossen.
Für eine Haushaltsauflösung können Sie bei uns Container in verschiedenen Größen bestellen. - Kann ich bei einer Anlieferung von Sperrmüll auch mehrmals kommen?
Nein, das geht leider nicht. Die maximale Menge von 5 m³ muss bei einer Anfahrt (ggf. mit zwei Fahrzeugen) angeliefert werden. Danach ist der QR Code, den Sie erhalten haben, ungültig. - Gehören Elektrogeräte zum Sperrmüll?
Ja. Elektrogeräte werden bei einer Sperrmüllabholung mitgenommen. Große und kleine Geräte sollen aber möglichst separat neben dem restlichen Sperrmüll stehen.
- Wo bekomme ich Gelbe Säcke?
Mit den entsprechenden Coupons erhalten Sie Gelbe Säcke an verschiedenen Verteilstellen im Landkreis Osterholz. Bei weiteren Fragen schauen Sie im Internet unter www.gelb-kommt-an.de oder rufen Sie unser Kundencenter unter der Telefonnummer 04791 / 96 44-200 an. Hier können auch zusätzliche Coupons angefordert werden. - Wann bekomme ich Coupons für Gelbe Säcke?
Die Coupons erhalten Sie am Anfang des Jahres als Postwurfsendung zugeschickt. - Kann ich eine Gelbe Tonne bekommen?
Die ASO stellt keine Gelbe Tonnen zur Verfügung.
Sie können sich allerdings selber eine solche Tonne kaufen und diese am Abfuhrtag der Gelben Säcke an die Straße stellen. Grundsätzlich wird die Tonne geleert. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf. Sollte am Abfuhrtag ein Ersatzfahrzeug ohne Schüttung im Einsatz sein, wird der Behälter nicht geleert. Die ASO haftet auch nicht bei Beschädigung oder Verlust der Gelben Tonne. - Dürfen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel in die Biotonne?
Nein! Diese Tüten dürfen nicht in die Biotonne, da sie nur sehr langsam und nicht komplett verrotten.
- Wo kann ich eine Mülltonne an-, ab- oder ummelden?
Ein Anruf in unserem Kundencenter unter der Telefonnummer 04791 / 96 44-200 genügt in der Regel, um bei einem Umzug oder aus anderen Gründen Änderungswünsche zu klären.
- Was mache ich, wenn meine graue Restabfalltonne einmal nicht ausreicht?
Sie können an verschiedenen Stellen im gesamten Landkreis Restabfallsäcke kaufen. Diese stellen Sie dann zum normalen Abfuhrtermin der grauen Tonne mit an die Straße.
- Wo muss ich mich melden, wenn meine Mülltonne nicht geleert wurde?
Müllbehälter, die überfüllt sind oder in denen die Abfälle zu stark verpresst oder angefroren sind, werden grundsätzlich nicht geleert. Ist Ihre ordnungsgemäß befüllte Mülltonne nicht geleert worden, rufen Sie unsere Disposition bitte spätestens am nächsten Tag an unter der Telefonnummer 04791 / 96 44-200.
- Was muss ich tun, wenn meine Mülltonne kaputt ist?
Rufen Sie unser Kundencenter unter der Telefonnummer 04791 / 96 44-200 an. Ihre Tonne wird dann umgehend kostenlos ausgetauscht.
- Ist der Wechsel zwischen verschiedenen Mülltonnengrößen gebührenpflichtig?
In der Regel ist ein Austausch kostenfrei.
- Kann ich ein Elektrogerät auf den Deckel der grauen Restabfalltonne oder der Biotonne stellen?
Nein, dieses Sammelsystem wurde zum 01. Juli 2021 eingestellt.
Kleine Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm können Sie kostenlos
- im Fachhandel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²,
- im Lebensmittelhandel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m² (soweit hier mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden),
- im Entsorgungszentrum Pennigbüttel,
- auf den Wertstoffhöfen in Schwanewede und Lilienthal oder
- beim Schadstoffmobil abgeben.
Größere Geräte (z.B. Drucker, Videorekorder, Kaffeemaschine,…) werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr getrennt eingesammelt oder können im Entsorgungszentrum Pennigbüttel oder auf den Wertstoffhöfen in Schwanewede und Lilienthal kostenlos abgegeben werden.
- Kann ich Kompost auch als Mutterboden verwenden?
Nein. Kompost ist ein organischer Dünger oder Bodenverbesserer, der nur in bestimmten Mengen dem Mutterboden beigemischt werden sollte. - Wann kann ich Problemabfälle / Schadstoffe abgeben?
Hier finden Sie die Orte und Öffnungszeiten unserer Annahmestellen. - Auf welches Konto kann ich Zahlungen an die ASO überweisen?
Unsere Kontonummern finden Sie im hier im Impressum.
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Was sind "Bonusleerungen"?
Mit dem Gebührenbescheid wird für die Grundstücke im Landkreis Osterholz eine Anzahl an Regelleerungen der Restmülltonnen auf Basis der Anzahl der Bewohner und der Behältergröße für das kommende Jahr festgesetzt. Diese Regelleerungen werden im Voraus bezahlt.Da alle Restmülltonnen mit Chips ausgestattet sind, wird die Anzahl der tatsächlichen Leerungen erfasst. Am Ende des Jahres kann die Anzahl der tatsächlichen in Anspruch genommenen Leerungen die Anzahl der im Voraus bezahlten Regelleerungen über- oder unterschreiten. Wurden die Regelleerungen überschritten, muss entsprechend nachgezahlt werden. Wird sie unterschritten, wird der zu viel vorausgezahlte Betrag auf den nächsten Gebührenbescheid angerechnet.
Da es aber eine Anzahl an Pflichtleerungen gibt, also eine Anzahl an Leerungen, die pro Jahr mindestens bezahlt werden müssen, kann nicht alles "gespart" werden. Die Differenz der Regelleerungen zu den Pflichtleerungen sind die Bonusleerungen, für die man Geld gutgeschrieben bekommen kann, sofern man sie nicht in Anspruch nimmt.
